Beschäftigte müssen bei kurzfristigen Einsätzen im EU-Ausland künftig kein A1-Formular mehr mitführen. Zudem sollen Entsendungen von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen von der Nachweispflicht ausgenommen werden – mit Ausnahme des Bausektors. Für Unternehmen werden Dienstreisen und kurzfristige Auslandseinsätze damit deutlich einfacher planbar und rechtssicher.
„Dies ist ein längst überfälliger Schritt hin zu weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe. Für Unternehmen bedeutet dies eine spürbare Entlastung“, sagt Birgit Stodtko, Geschäftsführerin International der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK).
Nun müsse der eingeschlagene Weg beim Bürokratieabbau zügig und konsequent weitergegangen werden, um den EU-Binnenmarkt zu stärken und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Ein wichtiger nächster Schritt sei – wie von der IHK Halle-Dessau gefordert – die zeitnahe Einführung eines einheitlichen digitalen Meldeportals.
Rat und Europäisches Parlament haben sich auf eine Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme geeinigt. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der formalen Zustimmung beider Institutionen.
Die IHK Halle-Dessau ist die gemeinsame Stimme von 52.000 Unternehmen im südlichen Sachsen-Anhalt. Ihre Mitglieder sichern 400.000 Arbeitsplätze und tragen mit jährlich 30 Milliarden Euro maßgeblich zur regionalen Wertschöpfung bei. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vereint die IHK Gesamtinteressenvertretung, Dienstleistungen und hoheitliche Aufgaben.
Quelle: IHK Halle-Dessau
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